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  • 03.01.2025 · Nachricht · Unfallversicherung

    LSG Baden-Württemberg: Reinschnuppern als Helfer in Verein ist keine „Wie-Beschäftigung“

    | Versicherungsschutz als „Wie-Beschäftigung“ nach § 2 Abs. 2 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur, wenn eine Schnuppertätigkeit im Verein zumindest einen geringen wirtschaftlichen Wert hat. Dies hat das LSG Baden-Württemberg im Fall einer Helferin klargestellt, die bei der Voltigierstunde ihrer Tochter beiwohnen wollte, um zu entscheiden, ob sie sich diese Aufgabe künftig zutraue, und dabei einen Unfall erlitt. |