· Nachricht · Vereinsfinanzierung
Ehrenamts- und Vereinshilfen in Berlin: Zuschüsse können noch bis 01.11.2020 beantragt werden
| Gemeinnützige Vereine und Organisationen in Berlin bekommen eine Woche mehr Zeit, um „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ zu beantragen. Die Antragsfrist wurde vom 25.10. bis zum 01.11.2020 verlängert. Existenzbedrohte Organisationen können einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. |
Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin,
- die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind,
- in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
- die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
- die glaubhaft machen können, dass sie existenzbedrohende Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie erlitten haben.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Berliner Investitionsbank: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html
Quelle: ID 46952802