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  • · Nachricht · Vereinsfinanzierung

    Ehrenamts- und Vereinshilfen in Berlin: Zuschüsse können noch bis 01.11.2020 beantragt werden

    | Gemeinnützige Vereine und Organisationen in Berlin bekommen eine Woche mehr Zeit, um „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ zu beantragen. Die Antragsfrist wurde vom 25.10. bis zum 01.11.2020 verlängert. Existenzbedrohte Organisationen können einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. |

     

    Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin,

    • die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind,
    • in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
    • die sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
    • die glaubhaft machen können, dass sie existenzbedrohende Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie erlitten haben.

     

    Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Berliner Investitionsbank: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ehrenamts-und-vereinshilfen.html

    Quelle: ID 46952802