· Fachbeitrag · Vereinsfinanzierung
Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung: So profitieren gemeinnützige Organisationen
von Jens Kesseler und Jana Steinhaus, Leipzig, www.iq-steuer.de
| Die Überbrückungshilfe, Bestandteil des „Konjunktur- und Zukunftspakets“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), geht in die zweite Phase. Ab Oktober können erneut Anträge gestellt werden. Der neue Förderzeitraum erstreckt sich von September bis Dezember. Er gilt auch für gemeinnützige Organisationen und bezieht Ausgaben des ideellen Bereichs in den Förderbereich mit ein. Erfahren Sie, wann sich ein Antrag lohnt und wie Sie ihn richtig stellen. |
Neue Antragsbedingungen für Phase zwei
Die Voraussetzungen für die Förderung und die Förderhöhe hängen direkt von den Einbußen ab, die die Organisationen aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlitten haben. Der Bund stellt dabei auf den Vorjahresvergleich der Umsätze ab.
Gegenüberstellung der Phasen eins und zwei
Das BMWi hat für Phase zwei die Antragsbedingungen angepasst. Zum einen werden nun auch Organisationen berücksichtigt, bei denen sich die Pandemie erst nach dem Monat Mai in den Zahlen niederschlägt. Zum anderen werden die Fördersätze erhöht. Organisationen, die bisher nicht antragsberechtigt waren, sollten ihre Zahlen folglich erneut der Prüfung unterziehen:
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