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  • · Nachricht · Vereinsführung

    Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt zu Ihnen: Kein aktiver Handlungsbedarf für Vereine

    | Die Bundesregierung hat am 08.08.2024 die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung ‒ WIdV) erlassen. Eine W-IdNr. erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen. Dazu gehören auch gemeinnützige Organisationen. Aktiv veranlassen müssen Sie aber nichts. |

     

    Die Mitteilung an die wirtschaftlichen Tätigen wird in Stufen erfolgen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde. Die Nummer wird den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt, ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die W-IdNr. soll für die eindeutige Identifizierung im Wirtschaftsverkehr und für steuerliche Zwecke verwendet werden.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern → Abruf-Nr. 243462
    Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 2 | ID 50141859