· Fachbeitrag · Vereinsmanagement
Kaufprämie für Elektrofahrzeuge: Auch für Vereine gibt es den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro
| Am 2. Juli 2016 ist die Förderrichtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend für den Erwerb von Fahrzeugen ab dem 18. Mai 2016. Die Käufer eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs erhalten 4.000 Euro Prämie, für Plug-In Hybride sind 3.000 Euro vorgesehen. Vom Zuschuss profitieren auch Vereine. |
Fördervoraussetzungen sind:
- Das Fahrzeugmodell muss sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Die Liste finden Sie auf www.bafa.de → Wirtschaftsförderung → Elektromobilität (Umweltbonus) → Publikationen.
- Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten.
- Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein.
- Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
Die Kaufprämie können auch Vereine und Stiftungen beantragen, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Der Antrag muss elektronisch beim BAFA gestellt werden (www.bafa.de → Wirtschaftsförderung → Elektromobilität (Umweltbonus) → Formulare. Das BAFA hat dazu auch ein Info-Telefon (06196 908-1009) eingerichtet. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Weiterführender Hinweis
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAFA: www.bafa.de → Wirtschaftsförderung → Elektromobilität (Umweltbonus).