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  • · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Kaufprämie für Elektrofahrzeuge: Auch Vereine profitieren

    | Am 02.07.2016 ist die Förderrichtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend für den Erwerb von Fahrzeugen ab dem 18.05.2016. Die Käufer eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs erhalten 4.000 Euro Prämie, für Plug-In Hybride sind 3.000 Euro vorgesehen. Vom Zuschuss profitieren auch Vereine. |

     

    Fördervoraussetzungen sind:

    • Das Fahrzeugmodell muss sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Die Liste finden Sie auf www.bafa.de → Wirtschaftsförderung → Elektromobilität (Umweltbonus) → Publikationen.