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  • · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Photovoltaik-Anlagen im Verein (Teil 2): So werden sie neuerdings umsatzsteuerlich behandelt

    | Zum 01.01.2023 hat sich die Umsatzbesteuerung für kleinere Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) geändert. Das betrifft nicht nur privat betriebene Anlagen, sondern auch Anlagen auf und an Gebäuden, die für Gemeinwohlzwecke genutzt werden. VB stellt die Neuerungen dar und bringt Sie auf den aktuellen Stand der Behandlung von PV-Anlagen bei Vereinen. |

    Die Umsatzsteuerbefreiung in § 12 Abs. 3 UStG

    Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde ein neuer Absatz 3 in § 12 UStG angefügt. Danach ist die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer PV-Anlage umsatzsteuerfrei. Diese Befreiung gilt

    • für Anlagen auf und an Privatgebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Das gilt unabhängig von der Leistung der Anlage.