· Fachbeitrag · Vereinsmanagement
Photovoltaik-Anlagen im Verein (Teil 3): Die steuerliche Behandlung anhand eines Beispielfalls
| Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind für Vereine in verschiedener Hinsicht interessant. Zum einen verfügen sie oft über nutzbare Dach- und andere Flächen. Zum zweiten ist durch die gestiegenen Strompreise die Eigenversorgung rentabler. Nicht zuletzt machen die gestiegenen Einspeiseentgelte die PV-Anlagen auch als Einnahmequelle interessant. VB stellt die Neuerungen, die in den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe erläutert wurden, anhand eines Beispielfalls dar. |
Der Beispielfall
Der SV Musterstadt ist ein Mehrspartensportverein. Er betreibt ein Sportgelände mit Halle, das ihm von der Stadt langfristig überlassen wurde. Er hat bereits im Jahr 2022 eine PV-Anlage mit 200 kWp errichtet. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 250.000 Euro. Bisher nutzt er die Anlage zur Volleinspeisung. Im Zuge des Umbaus der absehbar fälligen Erneuerung der Heizungsanlage in Halle und Nebengebäuden installiert er zunächst einen Batteriespeicher und später eine Wärmepumpe. Der erzeugte Strom soll dann zuerst teilweise und dann überwiegend selbst verbraucht werden. Aktuell erzielt er mit der Einspeisung 10.000 bis 13.000 Euro im Jahr.
PRAXISTIPP | Für Anlagen dieser Größe ist ein Vorsteuerabzug aus den Kosten für Anschaffung und Errichtung der Anlage meist von Vorteil. Der Verein hat weitere umsatzsteuerbare Einnahmen (aus Gastronomie und Werbung). Deswegen war für ihn die Kleinunternehmerbesteuerung ohnehin keine Option. |
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