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  • 02.05.2016 · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Sportrollstuhl ist Leistung zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben

    | Ein im Sinn des SGB XII hilfebedürftiger Behinderter hat im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Versorgung mit einem zur Teilnahme am Vereinssport erforderlichen Hilfsmittel (hier Sportrollstuhl). Unter Gleichbehandlungsaspekten muss dem Behinderten die Teilnahme an einer im Verein und einer Mannschaft ausgeübten Sportart ermöglicht werden (Sozialgericht Trier, Urteil vom 23.2.2016, Az. S 3 KR 103/14, Abruf-Nr. 146728 ). |