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  • 22.12.2021 · Nachricht · Vereinsmanagement

    Transparenzregister: Gebührenbefreiung leichter erreichbar

    | Der Bundesanzeiger Verlag verschickt zurzeit an eingetragene Vereine Anträge auf Gebührenbefreiung für das Transparenzregister bei Gemeinnützigkeit. Der Antrag gilt auch noch für das Jahr 2021. Er erfolgt auf einem vorausgefüllten Vordruck. Befreit ist der Verein dann auch für die Zukunft. |