· Fachbeitrag · Vereinsmanagement
Vergütung im Verein: Die sechs typischen Fallgruppen unter der Rechts- und Gestaltungslupe
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl und RA Michael Röcken, Bonn
| Das Thema „Vergütung im Verein“ hat schier unendlich viele Facetten. Denn je nachdem, wen es im Verein betrifft, sind arbeits-, vereins-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Der VB VereinsBrief untersucht deshalb in einer Beitragsserie die sechs Fallgruppen, die in Vereinen typischerweise vorkommen, und verschafft Ihnen Rechtssicherheit. Den Anfang macht - nach einem Kurzaufriss des Themas - die „Vergütung des Vorstands“. |
Die Grundsätze zur „Vergütung im Verein“
Vereine sind zunächst grundsätzlich „normale“ Arbeitgeber mit allen entsprechenden Pflichten. Vereins- und arbeitsrechtliche Besonderheiten gibt es hier zunächst vor allem für den Vorstand. Für ihn besteht in § 27 Abs. 3 BGB ein allgemeines Vergütungsverbot, das nur durch die Satzung aufgehoben werden kann und das auch Folgen für die Gemeinnützigkeit hat.
Auch arbeitsrechtlich hat der Vorstand eine Sonderstellung. Sein Dienstverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Die Schutzrechte für Arbeitnehmer gelten deswegen nur eingeschränkt. Weil er anders als der Geschäftsführer eine GmbH aber regelmäßig den direkten Weisungen der Mitgliederversammlung unterliegt, gilt er in den meisten Fällen als abhängig Beschäftigter und ist damit sozialversicherungspflichtig.
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