· Fachbeitrag · Vereinsmanagement
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Wann der Eintrag ins Handelsregister droht
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Vereine erlangen ihre Rechtsfähigkeit, indem sie ins Vereinsregister eingetragen werden. Kaufleute und Gewerbetreibende werden dagegen ins Handelsregister eingetragen. Diese - kostenträchtige - Pflicht kann auch Vereinen drohen. Die aktuelle Rechtsprechung bietet Beispiele genug. Erfahren Sie deshalb, wie sich Vereine hier wehren können. Noch besser ist es, bei der Ausrichtung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Vorkehrungen zu treffen, dass entsprechende „Avancen“ unterbleiben. |
Blick auf die aktuelle Rechtsprechung
Wie oben erwähnt hat die Rechtsprechung Vereine als „Handelsregister-Eintragskandidaten“ ins Visier genommen. Betroffen sind vor allem Vereine, die einen umfangreicheren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die neuesten Urteile stammen vom OLG Köln und vom OLG Frankfurt.
Im Fall vor dem OLG Köln sollte ein Sportverein auf Anregung eines konkurrierenden Fitnessstudios entweder aus dem Vereinsregister gelöscht werden oder zumindest sich im Handelsregister eintragen zu lassen, da er in „in kaufmännischer Art und Weise eingerichtet sei“. Der Verein kam der Aufforderung des Registergerichts nicht nach. Es wurde ein Zwangsgeld festgesetzt. Dagegen setzte sich der Vorstand des Vereins zur Wehr und bekam - wenn auch aus formalen Gründen - Recht (OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2016, Az. 2 Wx 78/16, Abruf-Nr. 190618).
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