· Nachricht · Vergütungen im Verein
Online-Seminar am 18.11.: Höchste Zeit für Anpassung der Satzung an neue gesetzliche Vorgaben
| Die vom BMF gesetzte „Satzanpassungsfrist in punkto Vergütung ehrenamtlicher Vorstände“ endet am 31.12.2014. Hat Ihr Verein die Satzung an die neuen gesetzlichen Vorschriften schon angepasst? Nutzen Sie das Online-Seminar am 18. November, bringen Sie sich auf den Stand der Dinge und schützen Sie den Verein vor dem Entzug der Gemeinnützigkeit. Diese Themen stehen unter anderem auf der Agenda: |
- Vorstandsvergütung - Punkt 1: Ist Ihre Satzung schon auf die ab dem 1. Januar 2015 geltende Gesetzeslage (Neuregelung § 27 BGB) abgestimmt oder besteht jetzt noch akuter Handlungsbedarf?
- Vorstandsvergütung - Punkt 2: Wie hoch dürfen Vergütungen an den Vorstand sein und wann sie sind sie nach Meinung des BMF umsatzsteuerfrei?
- Sozialversicherungspflicht bei Vergütungen an Sportler: So machen sich Vereine die neuere Rechtsprechung zunutze.
- Übungsleiterfreibetrag: Machen Sie sich mit dem aktuellen Stand vertraut und erfahren Sie, wen die Finanzverwaltung neu in den Kreis der Begünstigten aufgenommen hat.
- Mindestlohn im Verein: Das kommt am 1. Januar 2015 auf Vereine zu.
Quelle: ID 43040065