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  • 04.02.2025 · Nachricht · Zuwendungen

    OLG Frankfurt: Insolvenzverwalter kann Bußgelder nicht vom Verein zurückfordern

    | Die Zahlung einer Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens kann insolvenzrechtlich angefochten werden. Dieser Anspruch richtet sich aber nicht an die gemeinnützige Einrichtung, die die Geldbuße erhalten hat. Das hat das OLG Frankfurt in einem Insolvenzfall entschieden, bei dem der Schuldner zuvor eine Geldauflage bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen ihn in Höhe von 100.000 Euro an das Land Hessen und drei gemeinnützige Vereine gezahlt hatte. |