05.02.2024 · Nachricht · Zweckbetriebe
Mitgliedschaftliche Arbeitsvereinbarungen bestehen bei Betriebsübernahme fort
| Eine mitgliedschaftliche Arbeitsvereinbarung in einem Verein geht durch Betriebsübernahme auf einen erwerbswirtschaftlichen Arbeitgeber über. Das hat das LAG Nürnberg für die Schwesternschaft des DRK entschieden. |
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