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  • 11.10.2024 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Vereinsgeschäftsführer schließt ungünstige Verträge: LAG Niedersachsen hält außerordentliche Kündigung für unwirksam

    | Wenn über Jahre hinweg eine vom Arbeitsvertrag abweichende Abstimmung zwischen Vereinsvorstand und Geschäftsführung praktiziert wird, können auch ungünstig abgeschlossene Verträge einem Geschäftsführer nicht zum Vorwurf gemacht werden, soweit der Vorstand das Gesamtprojekt einschl. eines finanziellen Engagements befürwortet hat. Zumindest berechtige dies nicht zur Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung. Das hat das LAG Niedersachsen entschieden. |