· Fachbeitrag · Fusion von Vereinen - Teil 5
Empfehlungen zum Verschmelzungsvertrag und zum Verschmelzungsbericht
| Der Zusammenschluss von Vereinen ist ein großes Thema. Schwindende Mitgliederzahlen, hoher Kostendruck und eine geringere öffentliche Förderung sind dabei die wichtigsten Faktoren, die Vereine zur Fusion bewegen. Neben der Fusion auf vereinsrechtlicher Basis können sich Vereine auch auf Basis des Umwandlungsrechts zusammenschließen. Eine Variante ist dabei neben der Spaltung und dem Formwechsel die Verschmelzung. Neben der strategischen und organisatorischen Vorbereitung bedarf die Verschmelzung vor allem der Ausarbeitung eines Verschmelzungsvertrags. |
Pflicht zur Erstellung eines Verschmelzungsvertrags
Die Vorstände der an der Verschmelzung beteiligten Vereine müssen nach § 4 Umwandlungsgesetz (UmwG) einen Verschmelzungsvertrag schließen, der später notariell beurkundet wird (§ 6 UmwG). Bevor es jedoch zu einem Vertragsschluss kommt, müssen die Vorstände einen entsprechenden Entwurf vorbereiten, über den die Mitgliederversammlungen beschließen.
Der Inhalt des Verschmelzungsvertrags
Der Inhalt des Verschmelzungsvertrags ist in § 5 UmwG zwingend vorgeschrieben. Bei einer Verschmelzung von Vereinen entfallen aber die Regelungen, die nur eine Verschmelzung unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften betreffen. Folgende Inhalte sind im Verschmelzungsvertrag zwischen Vereinen aber zwingend zu regeln:
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