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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Bundesrat: Ausdehnung der haftungsrechtlichen Erleichterungen bei der beschränkten Vorstandshaftung nach §§ 31a und 31b BGB geplant

    | | Der Bundesrat hat am 27.09.2024 beschlossen, den Gesetzentwurf über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Initiative war vom Freistaat Bayern ausgegangen. Der Haftungsfreibetrag soll von 840 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Er soll damit mit dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 S. 1 EStG „gleichlaufen“. Bisher greifen die haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder nur, wenn ihre Vergütung 840 Euro jährlich nicht übersteigt. |

     

    Dieser Betrag, der an die Ehrenamtspauschale in § 3 Nr. 26a EStG angelehnt ist, soll sich nach dem Gesetzesentwurf bald am Übungsleiterfreibetrag orientieren.

     

    Wichtig | Im gleichen Sitzungstermin hat der Bundesrat gefordert, dass der Übungsleiterfreibetrag von bisher 3.000 Euro auf 3.300 Euro erhöht wird. Ob dies auch Auswirkungen auf den Haftungsfreibetrag hat (ergo Erhöhung auf 3.300 Euro), bleibt abzuwarten.