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  • 23.08.2018 · Nachricht · Gleichbehandlungsgesetz

    Ausschluss von Ämtern: Alter kann Ausschlusskriterium sein

    | Es liegt kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder den Gleichbehandungsgrundsatz vor, wenn Mitglieder aufgrund ihres Alters von Ämtern ausgeschlossen werden. Es muss dafür nur einen sachlichen Grund geben, so das AG München. |