02.12.2024 · Nachricht · Grundbuch
„MoPeG-Zeitalter“: Vereine ohne Rechtspersönlichkeit sind seit 2024 grundbuchfähig
| Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (nicht eingetragene Vereine), deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (= Idealvereine), sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) uneingeschränkt grundbuchfähig. Diese Auffassung vertritt das OLG Frankfurt am Main. |
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