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Vereinsauflösung: Wie berechnet sich die Dreiviertelmehrheit?
| Ein Leser fragt: Ich bin Vorstand eines Männergesangvereins. Uns fehlt es an Sängernachwuchs. Deshalb möchten wir den Verein auflösen. Dazu ist laut Satzung eine 3/4-Mehrheit erforderlich. Bei der Jahreshauptversammlung haben 15 Mitglieder abgestimmt. Zehn davon mit „Ja“, drei mit „Nein“. Dazu gab es zwei Enthaltungen. Zählen letztere mit zur Abstimmung? |
Antwort | Wenn die Satzung es nicht anders regelt, werden Enthaltungen nicht gezählt. Es stehen also zehn Ja-Stimmen gegen drei Nein-Stimmen. Damit wurde die Dreiviertelmehrheit erreicht.
Quelle: ID 44871670