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  • 03.01.2025 · Nachricht · Mitgliederversammlung

    Anmeldung der Teilnahme darf nur auf Satzungsgrundlage verlangt werden

    | Verlangt ein Verein eine Anmeldung zur Mitgliederversammlung und schließt Mitglieder bei verspäteter Anmeldung aus, sind die Beschlüsse der Versammlung nichtig. Das entschied das Amtsgericht (AG) Spandau bei einem Verein, der zu einer hybriden Mitgliederversammlung eingeladen hatte. Der Verein verlangte sowohl für die Online- wie für die Präsenzteilnahme eine Anmeldung und setzte entsprechende Fristen. Ein Mitglied focht deswegen die Vorstandswahl an – und gewann. |