· Fachbeitrag · Mitgliederversammlung
Es sind nicht alle Mitglieder eingeladen worden: Wann sind Beschlüsse trotzdem gültig?
| Fehler bei der Einladung können dazu führen, dass auf der Mitgliederversammlung gefasste Beschlüsse unwirksam sind. Kritisch wird es vor allem, wenn nicht alle Mitglieder eingeladen worden sind. Eine Entscheidung des OLG München lehrt, wann Beschlüsse trotzdem wirksam sind. |
Nichteinladung eines Mitglieds macht Beschlüsse anfechtbar
Beschlüsse, die auf einer Mitgliederversammlung gefasst worden sind, zu der nicht alle Mitglieder eingeladen worden waren, sind nicht von vornherein nichtig. Ein nicht eingeladenes Mitglied kann die Beschlüsse aber anfechten.
Grundsätzlich gilt nämlich, dass ein Vereinsbeschluss oder eine Wahl ungültig ist, wenn nicht alle Mitglieder in der durch die Satzung bestimmten Weise eingeladen worden sind. Dieser Grundsatz gilt aber nicht uneingeschränkt. So wäre es unangemessen, bei einem Verein, der mehr als 500 Mitglieder hat, eine Abstimmung als wirkungslos zu betrachten, wenn auch nur ein Mitglied versehentlich nicht geladen war und dieser Fehler das Abstimmungsergebnis nicht beeinflusst haben kann (BGH, Urteil vom 9.11.1972, Az. II ZR 63/71).
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