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  • · Fachbeitrag · Mitgliederversammlung

    Mitgliederversammlung: Enge Begrenzung der Redezeit kann Beschlüsse unwirksam machen

    | Redezeitbegrenzungen sind ein probates Mittel, um ausufernde Debatten in Mitgliederversammlungen zu verhindern. Sie können aber die Wirksamkeit der Beschlüsse gefährden, wenn sie zu rigide und nicht ausreichend begründet sind. Das lehrt eine Entscheidung des KG Berlin. |

    Der Fall: Versammlung gewährt nur eine Minute Redezeit

    Im behandelten Fall hatte die Versammlung beschlossen, die Redezeit auf eine Minute zu begrenzen. Eine objektive Begründung dafür gab es nicht. Zu Beginn der Mitgliederversammlung war eine Rednerliste ausgelegt worden, die dann geschlossen wurde. Das Registergericht lehnt deswegen die Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung ab. Es ging davon aus, dass die Beschränkungen nicht ohne Auswirkung auf das Abstimmungsergebnis geblieben waren. Die Beschlüsse zur Satzungsänderung seien deswegen nichtig. Das KG Berlin gab dem Registergericht Recht.

    KG Berlin erklärt Beschlüsse für nichtig

    Bei der Eintragung von Satzungsänderungen muss das Registergericht das gesetz- und satzungsmäßige Zustandekommen des Änderungsbeschlusses und seine inhaltliche Zulässigkeit prüfen. Eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage durch ein Vereinsmitglied ist dazu nicht erforderlich.