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  • · Fachbeitrag · Mitgliederversammlung

    Virtuelle Mitgliederversammlung: Unter diesen Voraussetzungen ist sie möglich

    | Das OLG Hamm hat sich als erstes Gericht zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen virtuelle Mitgliederversammlungen in Vereinen möglich sind. Erfreulicherweise stellt das OLG die Hürden nicht allzu hoch. |

    Der Anlass für die erste gerichtliche Entscheidung

    Der Fall landete vor dem OLG, weil ein Vereinsregister die Satzungsänderung eines Vereins zurückgewiesen hatte, die eine Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail einführte und die Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen vorsah. Das Registergericht hatte insbesondere Bedenken gegen die vorgesehene Form der „Onlineversammlung“. Auch wenn ein spezieller Chat-Raum verwendet werde, bestehe die Gefahr, dass sich eine fremde Person Zugang verschaffe und sich als Mitglied ausgebe.

    OLG Hamm nennt Kriterien

    Diese Bedenken wies das OLG Hamm zurück. Grundsätzlich sind virtuelle Mitgliederversammlungen zulässig. Es müssen nur einige Bedingungen erfüllt sein (Urteil vom 27.9.2011, Az. I-27 W 106/11; Abruf-Nr. 120314).