· Fachbeitrag · Mitgliedsmanagement
Wie bereinigt der Verein seine Mitgliederkartei?
| Ein Verein hat viele „Karteileichen“, die keine Beiträge mehr zahlen. Er will wissen, ob und wie er solche Mitglieder ausschließen kann. |
Frage: In unserer Mitgliederliste haben sich mit den Jahren viele „Karteileichen“ angesammelt - Mitglieder, die seit Jahren inaktiv sind und ihre Beiträge nicht mehr zahlen oder uns ihre neue Adresse nicht mitgeteilt haben. Wie können wir solche Mitglieder ausschließen? Oder gibt es andere Wege, hier den Verwaltungsaufwand zu verringern?
Antwort: Die bloße Inaktivität eines Mitglieds ist kein Grund, es aus dem Verein auszuschließen oder nicht mehr zu Versammlungen einzuladen, es sei denn, die Satzung regelt das so. Eine Verwaltungsvereinfachung ist zunächst dadurch möglich, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung nur an die Adresse gehen muss, die das Mitglied zuletzt mitgeteilt hat. Ist die Adresse nicht mehr gültig, muss künftig nicht mehr eingeladen werden. Der Verein muss auf keinem Fall die neue Adresse recherchieren.
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