· Fachbeitrag · Praxisfall
Die Bedeutung der Amtsverlängerungsklausel ‒ Bleibt der Vorstand unbegrenzt im Amt?
| Viele Vereinssatzungen enthalten sogenannte Amtsverlängerungsklauseln. Im Zweifel gelten diese unbegrenzt. |
Frage: Die Amtszeit unseres Vorstands läuft demnächst ab und wir haben noch keine Kandidaten für die Neuwahl. Allerdings enthält unsere Satzung eine Klausel, nach der der Vorstand nach Ende der Amtsperiode im Amt bleibt. Wie lange gilt das und müssen die Vorstandsmitglieder unbegrenzt weitermachen?
Antwort: Die Amtsverlängerungsklausel bedeutet, dass die Amtszeit nicht automatisch endet. Allerdings kann der Vorstand eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl einberufen, auch wenn sich hier kein neuer Vorstand findet. Dort kann er seinen Rücktritt erklären, ansonsten bleibt er im Amt.
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