· Fachbeitrag · Praxisfall
Erlöse und Mittelweitergabe eines gemeinnützigen Verbands an Ortsgruppen ohne Rechtsform
| Ein Verein oder Verband, der Mittel an lokale Untergliederungen (zum Beispiel Selbsthilfegruppen), die nicht als e.V. organisiert sind, weitergibt, tut gut daran, diesen „e.V-losen“ Zustand auch aus steuerlichen Gründen zu beenden. Ansonsten gelten nämlich die Besteuerungsregeln der GbR; und die werden in den seltensten Fällen gewünscht sein. |
Frage: Unser gemeinnütziger Verband ist im Gesundheitswesen tätig. Wir haben lokale Selbsthilfegruppen, die nur lose organisiert sind (keine e.V.). Welche steuerlichen Folgen ergeben sich, wenn wir Mittel an die Ortsgruppen geben und diese außerdem durch Veranstaltungen oder Basare selbst Einnahmen erzielen. Wie können wir das mit möglichst geringem Organisationsaufwand gestalten? |
UNSERE ANTWORT | Mangels einer bewusst gestalteten Rechtsformwahl werden die Ortsgruppen regelmäßig als GbR behandelt. Das führt dazu, dass Erlöse aus den genannten Veranstaltungen bei den einzelnen Mitgliedern besteuert werden. Das wird nicht gewünscht sein und führt gerade bei losen Zusammenschlüssen zu problematischen Ergebnissen bei der Verwendung der Mittel. Die Erlöse würden sich auf die Einkommensteuer der Mitglieder auswirken, während sie ja für die Gruppe verwendet werden sollen.
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