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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Mitgliedsbeiträge nach Dauer der Vereinszugehörigkeit staffeln?

    | Unterschiedliche Mitgliederrechte und -pflichten sind grundsätzlich möglich, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt. Hier haben Vereine recht viel Spielraum. Deswegen darf man auch Beiträge staffeln. |

     

    Frage: Der Vorstand unseres Segelvereins hat, wie sich erst jetzt herausstellte, von Neumitgliedern höhere Beiträge verlangt als von Altmitgliedern. Nun kam eine Debatte darüber auf, ob eine solche Differenzierung nicht sogar sinnvoll ist, weil so „altgediente“ Mitglieder in gewisser Hinsicht belohnt würden (ähnlich wie Ehrenmitglieder). Ist eine solche unterschiedliche Beitragshöhe zulässig?

     

    Antwort: Wie für andere Personenzusammenschlüsse gilt auch in Vereinen der Gleichbehandlungsgrundsatz. Er bedeutet, dass Mitglieder schematisch gleichgestellt sind, also gleiche Rechte und Pflichten haben. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz ist aber nicht absolut. Mitglieder dürfen unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt.