· Fachbeitrag · Praxisfall
Protokoll der Vorstandssitzung ist falsch: Was können Mitglieder tun?
| Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen haben für sich genommen keine rechtliche Wirkung. Trotzdem sollten Mitglieder Fehler monieren, damit sich die Beweislage für sie bei einem späteren Rechtsstreit nicht verschlechtert. |
Frage: Ich bin Mitglied des Vereinsvorstands. Der Vorsitzende hat jetzt im Protokoll einer Sitzung einen Beschluss nicht korrekt dargestellt und die abweichende Meinungsbekundung zweier Mitglieder nicht aufgenommen. Kann ich dagegen vorgehen?
Antwort: Ein durchsetzbarer Anspruch zur Berichtigung des Protokolls besteht in der Regel nicht. Trotzdem sollten Sie Fehler monieren und darauf bestehen, dass das Protokoll berichtigt wird.
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