· Fachbeitrag · Praxisfall
Umfasst eine Vorsorgevollmacht auch die Stimmrechtsübertragung im Verein?
| Die Stimmrechtsübertragung in der Mitgliederversammlung wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. VB hat folgende Frage erreicht. |
Frage: Mein Vater ist schwer erkrankt und hat mir eine Vorsorgevollmacht erteilt, mit der ich auch das Stimm- und Rederecht auf der Mitgliederversammlung eines Vereins, in dem er Mitglied ist, wahrnehmen wollte. Der Vereinsvorstand hat mir das mit Verweis auf die Gesetzeslage verweigert. Zu Recht?
Antwort: Eine solche Vorsorgevollmacht reicht nur im Sonderfall aus. Dazu müsste die Satzung die Stimmrechtsübertragung erlauben und die Vollmacht an sich die Anforderungen an diese Übertragung erfüllen.
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