· Fachbeitrag · Praxisfall
Unwirksamer Ausschluss eines Mitglieds ‒ Kostenerstattungspflicht durch den Verein?
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Rechtliche Mängel beim Ausschlussverfahren gegen Mitglieder führen dazu, dass der Ausschluss unwirksam ist. Unter Umständen hat das Mitglied dann auch einen Schadenersatzanspruch. |
Frage: Wir haben ein Vereinsmitglied ausgeschlossen. Den Ausschluss haben wir über unseren Anwalt ausgesprochen. Das Mitglied hat sich dann auch einen Anwalt genommen. Dieser hat uns darauf hingewiesen, dass der Ausschluss unwirksam sei, da wir das Mitglied vor dem Ausschluss nicht angehört hätten. Eine solche Anhörung ist jedoch nach unserer Satzung nicht vorgesehen. Wir haben uns nun entschlossen, den Ausschluss zurückzunehmen, um Frieden in den Verein reinzubringen. Nun verlangt der Anwalt des Mitglieds eine Erstattung der Kosten in Höhe von über 500 Euro. Sind wir verpflichtet, die zu zahlen?
Antwort: Ja, dieser Anspruch besteht, wenn sich ‒ wie hier ‒ herausstellt, dass der Ausschluss unwirksam ist und ein Anwalt erforderlich war.
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