· Fachbeitrag · Praxisfall
Verein veranstaltet Workshops im Naturkunde-Bereich: Ist diese Art Bildung ein Zweckbetrieb?
| Die Zweckbetriebsregelung für Bildungsveranstaltungen ist sehr weit gefasst. Auch freizeitbezogene Veranstaltungen sind begünstigt, wenn sie nicht überwiegend „geselligen“ Charakter haben. |
Frage: Unser Verein bietet eine Reihe von Workshops im naturkundlichen und künstlerischen Bereich an, z. B. zum Bau von Nistkästen und Insektenhotels oder zum Graffiti-Sprühen. Wir haben im Rahmen einer verbindlichen Auskunft vom Finanzamt die Aussage bekommen, dass hier kein Zweckbetrieb vorliegt, weil die Workshops rein freizeitbezogen wären und im Übrigen im Wettbewerb zu anderen nicht begünstigen Anbietern stünden.
Antwort: Das Finanzamt irrt, weil es eine eigene Zweckbetriebsregelung für Bildungsveranstaltungen gibt und die Rechtsprechung die inhaltlichen Anforderungen an solche Veranstaltungen ausdrücklich niedrig ansetzt.
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