· Fachbeitrag · Praxisfall
Welche Anforderungen gibt es an den Sitz des Vereins?
| Der Sitz des Vereins muss in der Satzung festgelegt werden. Außer der postalischen Erreichbarkeit gibt es hier aber keine besonderen Anforderungen. |
Frage: Unser Verein hatte bis jetzt eine postalische Anschrift ‒ über einem Postfach am Ort, der auch als Vereinssitz eingetragen ist. Dieses Postfach gibt es nicht mehr, und wir haben auch sonst keine Postanschrift in der Gemeinde des satzungsmäßigen Sitzes. Muss die Anschrift eines Vereins zwingend in der Gemeinde sein, in der der Verein seinen Satzungssitz hat?
Antwort: Grundsätzlich nicht. Es ist anerkannt, dass ein Verein einen „fiktiven“ Sitz haben kann; also eine Anschrift, an der keine Tätigkeiten des Vereins stattfinden.
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