· Fachbeitrag · Praxisfall
Zu spät durchgeführte Mitgliederversammlung: Hat das für den Vorstand negative Folgen?
| Viele Vereinssatzungen sehen vor, dass die Mitgliederversammlung turnusmäßig und in einem bestimmten Zeitraum stattfinden muss. Wird diese Vorgabe einmal nicht eingehalten, erwächst dem Vorstand daraus in der Regel aber kein Problem. |
Frage: In unserer Satzung steht, dass die Mitgliederversammlung (MV) im ersten Quartal des Kalenderjahrs stattfinden muss. Diesen Termin haben wir dieses Jahr versäumt. Hat das Folgen?
Antwort: Meist bleibt die verspätete Einberufung ohne Folgen. Probleme drohen, wenn die Satzung Befugnisse der außerordentlichen MV beschränkt.
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