02.08.2019 · Nachricht · Rechtsformwahl
„gUG (haftungsbeschränkt)“ ist kein zulässiger Namenszusatz
| Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist keine zulässige Rechtsformangabe einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH). Das hat das OLG Karlsruhe entschieden und damit dem Registergericht Recht gegeben, das die Eintragung einer UG mit dieser Abkürzung abgelehnt hatte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig