· Fachbeitrag · Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Das neue Haftungsrecht des BGB
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts enthält neben zahlreichen Änderungen auf dem Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechts auch Neuregelungen der Haftungsvorschriften im Bereich des Vereinsrechts des BGB. Erfahren Sie, was sich konkret geändert hat. |
Die Neuregelungen im Wortlaut
§ 31a BGB, der die Haftung der Mitglieder des Vorstands des Vereins regelt, ist neu gefasst worden.
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