· Fachbeitrag · Rücklagen im Verein
BMF regelt Voraussetzung für Wiederbeschaffungsrücklage neu
| Das BMF hat im neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung die Voraussetzungen für die Bildung von Wiederbeschaffungsrücklagen neu geregelt. Künftig können Vereine leichter Rücklagen für die Wiederbeschaffung von Gütern im steuerbegünstigten Bereich bilden. |
Die bisherige Sicht des BMF
Rücklagen im steuerbegünstigten Bereich (zweckgebundene oder Projektrücklagen) durften bisher nur gebildet werden, wenn
- ohne sie die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig nicht erfüllt werden können und
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