29.03.2018 · Nachricht · Satzungsrecht
Satzung sieht nur Einmalbeitrag vor: Umlage bleibt zulässig
| Auch wenn ein Verein – nur einmalig – einen Mitgliedsbeitrag auf Lebenszeit erhebt, kann er per Satzungsänderung eine zusätzliche Umlage erheben. Das hat das AG Hamburg-Blankenese bei einem Verein entschieden, der seinen Mitgliedern Sterbebegleitung anbietet. |
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