Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.03.2018 · Nachricht · Satzungsrecht

    Satzung sieht nur Einmalbeitrag vor: Umlage bleibt zulässig

    | Auch wenn ein Verein – nur einmalig – einen Mitgliedsbeitrag auf Lebenszeit erhebt, kann er per Satzungsänderung eine zusätzliche Umlage erheben. Das hat das AG Hamburg-Blankenese bei einem Verein entschieden, der seinen Mitgliedern Sterbebegleitung anbietet. |