· Fachbeitrag · Satzungsrecht
Satzungen optimieren ‒ Teil 3: So profitieren Sie von der Installation einer Datenschutzordnung
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Die Vereinssatzung ist das Instrument, in dem Sie die organisatorischen Erfordernisse Ihres Vereins abbilden und regeln. Das gilt auch für das Thema Datenschutz. Die Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) stellt Sie hier vor neue Herausforderungen. Bewältigen Sie diese, indem Sie die Satzung an neue Dokumentations- und Rechenschaftspflichten anpassen und Ihrem Verein eine eigene Datenschutzordnung geben. |
Schaffen Sie eine Datenschutzordnung
Eine Datenschutzordnung ist, wie eine Geschäfts- oder Beitragsordnung, eine Vereinsordnung. Das bedeutet, dass Sie satzungstechnisch erst einmal die Grundlage schaffen müssen, um überhaupt eine Datenschutzordnung zu etablieren.
Wichtig | Sämtliche Vereinsordnungen müssen in der Satzung vorgesehen werden. Dazu können Sie entweder eine allgemeine Regelung schaffen („Die Mitgliederversammlung ist für den Erlass und die Änderung sämtlicher Vereinsordnungen zuständig“) oder die Zuständigkeit jeweils einem Organ zuweisen („Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben“).
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