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  • 31.08.2018 · Nachricht · Steuererklärung

    Keine Anlage EÜR bei Unterschreitung der 35.000-Euro-Grenze

    | Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gilt nicht mehr die Ausnahmeregelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro der Steuererklärung statt des Vordrucks Anlage EÜR eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden kann. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat dazu klargestellt, dass Vereine auch weiterhin den Vordruck Anlage EÜR nicht abgeben müssen, wenn ihre wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe die Einnahmengrenze von 35.000 Euro nicht überschreiten. |