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  • 02.08.2019 · Nachricht · Strafrecht

    Verbandsvorgaben können Haftungsmaßstab sein

    | Vorgaben des zuständigen Sportverbands können Bewertungsmaßstab für das schuldhafte Fehlverhalten eines Übungsleiters oder Trainers sein. Das hat das LG Aachen entschieden. Die Maßstäbe dürften sowohl bei der gesetzlichen Haftung als auch der strafrechtlichen Bewertung gelten. |