· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Frisch vom BFH: Zuschüsse für die Pflege von Sportanlagen können umsatzsteuerfrei sein
| Der BFH hat eine Grundsatzentscheidung zu der wichtigen Umsatzsteuerfrage veröffentlicht, ob auch solche Zuschüsse umsatzsteuerfrei sein können, die eine Gemeinde einem gemeinnützigen Sportverein dafür zahlt, dass er die gemeindeeigene Sportanlage bewirtschaftet und pflegt. Das Ergebnis lautet: Grundsätzlich ja. Das Urteil ist deswegen wichtig, weil es bisher anderslautende Rechtsprechung gab. |
Um diesen Fall ging es beim BFH
Der Fall betraf Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der gemeindlichen Sportanlage, die der Verein kostenfrei nutzen durfte.
Verein darf Anlage 25 Jahre kostenfrei nutzen
Die Gemeinde hatte die Sportanlage dem Verein für zunächst 25 Jahre zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt. Laut Nutzungsvertrag übernahm der Verein gegen eine pauschale Kostenerstattung die Bewirtschaftung der gesamten Sportanlage.
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