28.11.2018 · Nachricht · Vereinsausschluss
Kündigung aus wichtigem Grund nur binnen angemessener Frist
| Vereinsrechtliche Sanktionen müssen zeitnah erfolgen. Das gilt auch für den Vereinsausschluss aus wichtigem Grund. Schließt der Verein das Mitglied erst 6 Monate nach dem Tag aus, an dem ihm der Vorfall bekannt geworden ist, ist der Ausschluss unzulässig. |
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