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  • 28.11.2018 · Nachricht · Vereinsausschluss

    Kündigung aus wichtigem Grund nur binnen angemessener Frist

    | Vereinsrechtliche Sanktionen müssen zeitnah erfolgen. Das gilt auch für den Vereinsausschluss aus wichtigem Grund. Schließt der Verein das Mitglied erst 6 Monate nach dem Tag aus, an dem ihm der Vorfall bekannt geworden ist, ist der Ausschluss unzulässig. |