23.08.2018 · Nachricht · Vereinsrecht
Amtslöschung: Verein besteht nicht automatisch fort
| Wird ein Verein von Amts wegen aus dem Vereinsregister gelöscht, besteht er nicht automatisch als nicht eingetragener (nichtrechtsfähiger) Verein weiter. Dazu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Das hat das OLG Frankfurt a. M. festgestellt. |
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