· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Austritt bei Nichteinhaltung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist
| Die einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein ist möglich, ohne dass die in der Satzung vorgeschriebene Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Das entschied das BAG im Fall eines Arbeitnehmers, der gegen eine Lohnminderung klagte, die ihm dadurch entstand, dass sein Arbeitgeber aus dem Tarifverband austrat. |
Laut BAG muss für die zweiseitige Beendigungsvereinbarung der Mitgliedschaft keine Frist eingehalten werden. Etwas anderes müsste die Satzung ausdrücklich regeln. Dass das generell zulässig ist, folgt aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Werden einzelne Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft aufgezählt, bedeutet das, dass eine einvernehmliche Beendigung ausgeschlossen ist (Urteil vom 18.5.2011, Az: 4 AZR 457/09; Abruf-Nr. 113550).