· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Beitragsermäßigungen für Mitglieder: So schaffen Sie die rechtlichen Voraussetzungen
| Für Beitragsermäßigungen gibt es im Verein viele - und gute - Gründe. Es bedarf dazu aber immer einer entsprechenden Satzungsregelung. Und es müssen gesetzliche Regelungen beachtet werden: Der Gleichhandlungsgrundsatz, die Vermögenserhaltungspflicht des Vorstands, das Selbstlosigkeitsgebot des Gemeinnützigkeitsrechts und die Steuerbefreiungsregelung der Beiträge. VB zeigt Ihnen, wie Sie alles unter einen Hut kriegen. |
Der Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, dass Beitragsermäßigungen ebenso wie die Beitragspflicht per Satzung geregelt werden (§ 35 BGB). Dabei muss nicht die genaue Bevorrechtigung geregelt sein. Es muss aber eine Grundlage geschaffen werden, etwa dass Mitgliedergruppen unterschieden werden und klargestellt wird, dass hier unterschiedliche Beiträge gelten können oder der Vorstand im Einzelfall zur Ermäßigung berechtigt wird.
Fehlt eine solche Satzungsgrundlage, kann ein einzelnes Mitglied rechtlich dagegen vorgehen und z. B. ebenfalls eine Ermäßigung verlangen.
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