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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Corona-Pandemie: Können Mitglieder Beiträge mindern oder außerordentlich kündigen?

    | Je länger das Vereinsleben ruht, desto häufiger kommen Fragen auf, ob Mitglieder ihre Mitgliedschaft kündigen oder gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückfordern können. Damit Sie hier eine klare Auskunft geben können, beleuchtet VB für Sie die rechtlichen Hintergründe. |

    Beitragsverpflichtungen ‒ der rechtliche Hintergrund

    Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 58 Nr. 2 BGB vor, dass die Satzung Bestimmungen enthalten soll, ob die Mitglieder einen Beitrag zu leisten haben. Mit diesem Beitrag sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge, aber auch Umlagen, Aufnahmegebühren oder Arbeitsstunden gemeint.

     

    Wichtig | Sie müssen in Ihrer Satzung deutlich machen, ob ein finanzieller Beitrag zu leisten ist oder ob es sich um Arbeitsstunden handelt. Nur ein Verweis bezüglich der Arbeitsstunden in der Vereinssatzung auf eine besondere Beitragsordnung ist zwar zulässig aber nicht ausreichend (AG Ahlen, Urteil vom 21.12.2017, Az. 30 C 244/17, Abruf-Nr. 199784).