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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Der faktische Vorstand: Risiken kennen und vermeiden

    | Die rechtlichen Verhältnisse im Verein sind nicht immer klar geordnet. Das gilt auch für die Frage der Vorstandsbestellung. War oder ist die Bestellung nicht mehr gültig, kann sich trotzdem das gleiche Rechtsverhältnis ergeben - als faktischer Vorstand. Wenn ein faktischer Vorstand agiert, sind damit rechtliche Folgen, vor allem Haftungsrisiken, verbunden, die Sie kennen (und vermeiden) sollten. |

    Wer kann faktischer Vorstand sein?

    Faktischer Vorstand kann jede Person sein, die für den Verein handelt, aber nicht (mehr) als Vorstand bestellt ist. Das gilt insbesondere für

    • nicht rechtswirksam gewählte Vorstände (etwa weil die Wahl aus formalen Gründung unwirksam war),