· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Der Haushaltsplan: So wird daraus kein rechtliches Risiko für den Vorstand
| In vielen Vereinen erstellt der Vorstand für das kommende Jahr einen Haushaltsplan, der der Mitgliederversammlung vorgelegt und von ihr eventuell auch genehmigt werden muss. Kommt es zu Abweichungen vom Plan, besteht oft Unsicherheit, inwieweit dem Vorstand daraus rechtliche Folgen bzw. Haftungsrisiken entstehen können. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Bei richtiger Gestaltung bestehen für den Vorstand keinerlei Risiken, ein Haushaltsplan kann die Rechtsicherheit sogar verbessern. |
Muss jeder Verein einen Haushaltsplan erstellen?
Eine gesetzliche Vorgabe für die Aufstellung von Haushalts- oder Wirtschaftsplänen im Verein gibt es nicht. Die Pflicht für den Vorstand, einen solchen Plan aufzustellen, kann sich aber aus der Satzung, einer Vereinsordnung (Geschäftsordnung), einem Beschluss der Mitgliederversammlung oder dem Vereinsherkommen ergeben.
Wichtig | Letzteres gilt, wenn über eine Reihe von Jahren Haushaltspläne aufgestellt worden sind. Dann ergibt sich die Verpflichtung auch künftig und auch für einen Vorstand, der neu ins Amt gewählt wurde. Hat die Mitgliederversammlung aber unwidersprochen hingenommen, dass in einem Jahr kein Haushaltsplan vorgelegt wurde, ist das Vereinsherkommen durchbrochen und kann künftig nicht mehr geltend gemacht werden.
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